Gartenordnung

Auszug aus der Gartenordnung

Ruhezeiten

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten (Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen vom 11.11.1992).

Von Montag bis Sonnabend sind ruhestörenden Haus-, Hof- und Gartenarbeiten in den Zeiten von 12.00 Uhr bis 14.00 Uh sowie von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr zu unterlassen (Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen vom 02.05.2002 sowie Ordnung des KGV „Zur Erholung“ Lohmen e.V.).

Das Vereins- und Gartengelände

Das Befahren mit KFZ ist untersagt! In Ausnahmefällen kann das Befahren durch den Vorstand genehmigt werden.
Bitte besprechen Sie das in dem Fall mit einem Vorstandsmitglied!

Hunde sind auf den öffentlichen Wegen der Gartenanlage an der Leine zu führen!

Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten und nur in Ausnahmefällen zu bestimmten Zeiten mit Genehmigung der Gemeinde Lohmen möglich. (Sächsische Pflanzenabfallverordnung vom 25.09. 1994). Bitte sprechen Sie vorab mit dem Vereinsvorstand!

Unsere komplette Garten-Ordnung können Sie hier nachlesen oder downloaden!